AGB

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen in den Online-Shops der
    Dieter Kehl Werbeartikel GmbH,
    Meisenstraße 5-7, 20-22,
    D-74629 Pfedelbach-Windischenbach.
    Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Shops:
    • www.kehl-shop.com
    • www.kehl-shop.de
    • www.kehl-werbeartikel.de
  2. Das Warenangebot richtet sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB.
  3. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn diese durch den Lieferer schriftlich anerkannt werden. Die Bedingungen gelten auch dann, wenn der Lieferer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung ausführt.
  4. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  5. Vertragsschluss
    Die Präsentation der Waren in den Online-Shops stellt kein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags dar. Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. Sie geben durch das Klicken des Buttons „Abschließen“ ein verbindliches Kaufangebot ab. Kehl Werbeartikel GmbH verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen der Website anzunehmen. Bei Schreib- und Rechenfehlern sowie Irrtümern in der Website ist Kehl Werbeartikel GmbH nicht zur Annahme des Angebots und zur Durchführung des Auftrags verpflichtet. Ein Kaufvertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme der Bestellung oder die Versendung der Waren zustande.

II. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweiligen Preise ab Werk ausschließlich Verpackung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind die Rechnungen des Lieferers 30 Tage nach vereinbartem Lieferdatum – netto Kasse – fällig. Ab diesem Zeitpunkt tritt Verzug ein, spätestens jedoch 30 Tage nach Zugang der Rechnung.
  3. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen.
  4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder anerkannt sind.

III. Eigentumsvorbehalt

  1. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung, Eigentum des Lieferers. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, wird der Lieferer auf Verlangen des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
  2. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung, ist der Besteller nicht berechtigt, den Liefergegenstand zu verpfänden, zur Sicherung zu übereignen oder an Dritte zu veräußern oder Rechte an Dritte abzutreten.
  3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferer unverzüglich zu benachrichtigen.
  4. Der Besteller ist, abweichend von Ziff. 2, berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb seines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs an Dritte weiterzuveräußern. Er tritt schon jetzt die ihm dadurch entstehende Forderung an den Lieferer ab. Die Abtretung ist auf die Höhe der Forderung beschränkt, welche als Faktura-Endbetrag zwischen dem Besteller und dem Lieferer vereinbart worden ist. Der Lieferer nimmt die Abtretung an. Der Besteller ist berechtigt, diese Forderung einzuziehen, so lange er nicht in Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies geschieht, ist der Lieferer berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen; in diesem Fall ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer alle zum Einzug erforderlichen Angaben bekannt zu geben. Der Lieferer ist berechtigt, die Weiterveräußerungs- und Einziehungsermächtigung zu widerrufen, sofern der Besteller in erhebliche Zahlungsschwierigkeiten geraten ist oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist.
  5. Eine etwaige Umbildung oder untrennbare Verbindung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für den Lieferer vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, dem Besteller nicht gehörigen Gegenständen verbunden, so erwirbt der Lieferer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen ihm nicht gehörenden Gegenständen. Erfolgt die Umbildung oder Verbindung in der Weise, dass die neue Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller dem Lieferer anteilmäßig Miteigentum hieran überträgt.
  6. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstiger Übereignung an Dritte, ist der Lieferer nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Liefergegenstand zurückzunehmen. Die gesetzlichen Vorschriften für die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleibt unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet. In der bloßen Rücknahme des Liefergegenstandes durch den Lieferer liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

IV. Lieferung und Lieferzeit

  1. Der Lieferer kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig und eine ausdrückliche schriftliche Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung erfolgt ist.
  2. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen voraus.
  3. Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr oder ähnlichen Ereignisse befreien den Lieferer für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit und im Umfang ihrer Wirkung von der Verpflichtung zur Leistung, es sei denn, der Lieferer hat das Leistungshindernis zu vertreten.
  4. Die Lieferungen erfolgen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, ab Werk. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht ab Werk auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn der Lieferer auf Wunsch des Bestellers die Lieferung an seinem Geschäftssitz ausführen oder ausführen lässt. Soweit der Besteller eine Transportversicherung unterhält, ist er verpflichtet, alle Entschädigungsansprüche an den Lieferer abzutreten, soweit sich diese auf die vom Lieferer übernommene Sach- und Preisgefahr bezieht. Der Lieferer nimmt die Abtretung an.
  5. Ist dem Besteller aufgrund eines Lieferverzuges ein Schaden entstanden, ist der Schadensersatzanspruch begrenzt auf jede vollendete Woche des Verzuges von 0,5 % des Lieferwertes, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den Teil der Lieferung, der wegen des Verzuges vom Besteller nicht verwendet werden kann.
  6. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lieferung und Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die unter Ziffer 5 genannten Grenzen hinaus gehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferung, auch nach Ablauf einer dem Lieferer gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut, bei Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder seiner Erfüllungsgehilfen, sowie bei Ansprüchen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Bestimmungen nicht verbunden.
  7. Auf Verlangen des Lieferers hat der Besteller innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.
  8. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, ist der Lieferer berechtigt für jede vollendete Woche des Verzuges eine Entschädigung in Höhe von 1 % des Lieferwertes geltend zu machen, sofern der Lieferer keinen höheren Schaden nachweist. Die Entschädigung ist jedoch niedriger anzusetzen, wenn der Besteller nachweist, dass aufgrund des Verzuges kein oder ein geringerer Schaden als der pauschalierte Schaden entstanden ist.

V. Gewährleistung

  1. Der Besteller ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen in Textform geltend zu machen. Eine Rügefrist von zwei Arbeitstagen gilt als rechtzeitig. Satz 1 und Satz 2 gelten auch für eine Zuviel- und Zuwenig-Lieferung sowie für Falschlieferung.
  2. Sofern ein Mangel besteht und dieser rechtzeitig gerügt worden ist, steht dem Lieferer das Wahlrecht zu, unentgeltlich nachzubessern und neu zu liefern (Nacherfüllung). Die für die Mängelbeseitigung anfallenden Aufwendungen trägt der Lieferer. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und oder die vereinbarte Vergütung zu mindern, sofern die Pflichtverletzung nicht unerheblich war. Schadenersatz kann der Besteller nur unter den Voraussetzungen Ziffer VI. verlangen.
  3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut, bei Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Lieferers oder seiner Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Ansprüchen nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.

VI. Haftungsausschluss

  1. Der Lieferer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Lieferer für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Lieferer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit gegeben sind. Der Lieferer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  2. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Lieferers.
  3. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz und aus einer etwaigen Garantie bleibt unberührt.

VII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Lieferers.
  2. Für alle Verträge gilt das deutsche materielle Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten, einschließlich der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers, ist der Sitz des Lieferers. Der Lieferer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

VIII. Verbindlichkeit des Vertrages

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

IX. Informationspflichten

  1. 1. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.
  2. 2. Abbildungen in den Online-Shops dienen lediglich der Produktpräsentation und stellen kein rechtsverbindliches Angebot von uns dar. Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.
  3. Ein Vertragsschluss zwischen dem Besteller und dem Lieferer über in den Online-Shops angebotene Waren setzt voraus, dass der Besteller das gewünschte Produkt zunächst in den virtuellen Warenkorb legt, den virtuellen Warenkorb anklickt und sodann den Bestellvorgang mit dem Button „bestellen“ einleitet. Erst durch Anklicken des im weiteren Verlauf erscheinenden Bestellbuttons „Abschließen“ bereitet der Besteller den Abschluss der Bestellung vor und gibt ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
  4. Der Lieferer speichert den Vertragstext und sendet dem Besteller die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die bei der Bestellung geltende AGB-Version kann jederzeit auch unter http://www.kehl-werbeartikel.de/agb.html eingesehen werden.
  5. Etwaige Eingabefehler bei Abgabe der Bestellung kann der Besteller bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkennen und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigieren.
  6. Speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes unterliegen wir nicht.
  7. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Mindestbestellwert für neutrale Artikel: 250 €

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Alle Angebote gelten ausschließlich für den gewerblichen Bedarf